Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. Die nachfolgenden AGB gelten für alle erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Kosmetikstudio Magnifique Hair & Beauty, Inhaberin Maria Kleen für die folgenden Dienstleistungen:
Kosmetik, Micro Needling, Wimpern & Augenbrauenlifting, Visagistik/Brautstyling
§ 1 Vertragsverhältnis
Sobald Sie in unserem Studio einen Termin online, telefonisch oder vor Ort buchen, kommt ein Behandlungsvertrag in Form eines Dienstvertrages gem. § 611 ff BGB zwischen uns als Studio und Ihnen
als Kunde zu Stande. Dies geschieht unabhängig davon, ob es sich um eine Kassen- Privat- oder Selbstzahlerleistung handelt. Die Einhaltung einer besonderen Abschlussform (z. B. Schriftform) für
das Zustandekommen des Vertrages ist nicht erforderlich. Aufgrund des wirksam geschlossenen Vertrages sind wir dazu verpflichtet, die für die Behandlung erforderlichen Räumlichkeiten und
Behandlungsmaterialien zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus reservieren wir Ihnen ausreichend Behandlungszeit. Im Gegenzug erhalten wir den vereinbarten Vergütungsanspruch für die
Behandlung.
§ 2 Absagenregelung Kosmetikstudio
Unser Anliegen ist es, für Sie eine qualitativ, hochwertige Beratung und Behandlung anzubieten. Hierfür sind wir auf stabile Umsätze angewiesen. Um dies zu gewährleisten und uns vor
Umsatzausfällen zu schützen, hat uns der Gesetzgeber im § 615 BGB die Möglichkeit gegeben, für kurzfristig abgesagte oder versäumte Termine eine Ausfallgebühr zu berechnen. Sollten Sie einen
Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte möglichst rechtzeitig ab, damit wir ihn neu vergeben können.
Absagen sind bis 24 Arbeitstagstunden des Studios vor Terminbeginn für Sie kostenfrei (Arbeitstage des Studios = Montag bis Freitag).
Beispiel: Sie haben einen Termin am Montag, 9 Uhr. Eine Absage ist für Sie bis zum Freitag davor, 9 Uhr, kostenfrei. Bei kurzfristigen Absagen versuchen wir gerne für Sie den Termin neu zu vergeben. Wenn uns das gelingt, entstehen Ihnen keine Kosten. Sollte uns das nicht gelingen und die Terminlücke bleibt bestehen, berechnen wir Ihnen privat eine Ausfallgebühr in Höhe von minde. 25€ / Micro Needling Behandlungen und Deluxe Kosmetikbehandlungen werden mit mind. 50% des vereinbarten Preises berechnet. Brautstyling Termine unterliegen gesonderten Stornobedingugen und werden der Braut gesondert ausgehändigt.
Diese Absagenregelung gilt unabhängig vom Grund einer Absage.
Allgemein gilt: Terminabsagen sind grundsätzlich nur per Telefon (auch Anrufbeantworter) oder persönlich vorzunehmen! Textnachrichten über Handy, per Facebook-Nachricht, Whatsapp oder durch andere Personen werden grundsätzlich nicht akzeptiert.
§ 3 Terminabsage durch das Kosmetikstudio Magnifique Hair & Beauty
Kann ein Termin wegen Krankheit oder sonstigen von dem Studio nicht zu vertretenden Umständen (höhere Gewalt) nicht stattfinden, werden wir Ihnen die Absage so schnell wie möglich mitteilen. Der
Termin wird dann möglichst zeitnah nachgeholt.
§ 4 Zahlung von Dienstleistungen
Honorare für alle Dienstleistungen sind stets sofort nach Erhalt der Leistung fällig. Den fälligen Betrag können Sie nach Erhalt der Behandlung bei uns in bar oder mit Ihrer EC-Karte bezahlen Sie
erhalten von uns dann jeweils eine Quittung/Rechnung.
AGB Brautstylings, Fotoshootings, Visagistik
Allgemeines:
Gegenstand des Auftrags ist die Tätigkeit von Magnifique – Hair & Beauty zum vertraglich vereinbarten Zweck. Ein Vertragsverhältnis kommt ausschließlich zwischen Magnifique – Hair & Beauty und seinem Auftraggeber zu Stande. Der Rechnungsbetrag ist nach Rechnungsstellung, wenn nicht anders auf der Rechnung vermerkt, innerhalb von 14 Tagen zu zahlen. Skonto wird nicht gewährt.
Optionen:
Optionen sind Reservierungen für die Tätigkeit von Magnifique – Hair & Beauty zu einem festgelegten Termin. Die Option verfällt sofort, wenn eine Festbuchung durch einen Dritten möglich ist und der optionierte Termin auch nach Rückfrage bei dem Auftraggeber, mit dem die Option vereinbart wurde, nicht zu einer festen Buchung führt.
Festbuchung:
Eine Festbuchung stellt eine für Magnifique – Hair & Beauty und den Auftraggeber verbindliche Auftragserteilung dar und entsteht mit Unterzeichung und Rücksendung der Auftragsbestätigung. Im Falle einer Festbuchung steht Magnifique - Hair & Beauty das vereinbarte Honorar auch dann in voller Höhe zu, wenn der Auftrag aus Gründen, Magnifique - Hair & Beauty nicht zu vertreten hat, nicht oder nicht im vereinbarten Umfang durchgeführt wird und dies nicht mindestens 3 Werktage vor dem vereinbarten Termin schriftlich mitgeteilt wurde.
Vertragspartner
Der Vertrag kommt zustande mit Ihnen als Kunden und:
Magnifique Hair & Beauty
Am Bahnhof 1 | 27305 Bruchhausen-Vilsen
Telefon: 0173|7555849
E-Mail: info@magnifique-makeupartist.de
Zustandekommen eines Vertrages:
Der Vertrag kommt durch Ihre verbindliche Terminreservierung (Rücksendung der unterzeichneten Auftragsbestätigung) und der gebuchten Leistungen zustande.
Kommunikation
Die Kommunikation erfolgt über allgemein gängige
Kommunikationswege wie beispielsweise:
Telefon, E-Mail, Messenger (Facebook/ Instagram), WhatsApp.
Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass einige der genannten Kommunikationswege nicht unter die EU- DSGVO fallen und der Datenschutz in den USA im Verglich zur EU erhebliche Mängel aufweist.
Das Beantworten von Telefonaten, E-Mail, Whats-App Nachrichten erfolgt von Montag bis Samstag zwischen 08.00 Uhr und 20.00 Uhr soweit nicht anders besprochen. Am Sonntag findet keine Beantwortung jeglicher Nachrichten statt.
Preise und Zahlungsbedingungen
Preise und Zahlungsbedingungen: Bei Auftragsbestätigung wird eine Anzahlung in Höhe 50,- Euro fällig, soweit nicht anders vereinbart. Am Tag des Probetermins eines Brautstylings ist eine 2. Anzahlung in Höhe von 100,- Euro in bar zu begleichen, soweit nicht anders vereinbart. Der Anzahlungsbetrag sowie das Probestyling sind nicht erstattbar und werden bei Nichtzustandekommen des Vertrages nicht zurück gezahlt.
Der Restbetrag inkl. aller zusätzlichen sonstigen Kosten (Fahrtkosten, zusätzliche Stylings) ist am Tag der endgültigen Leistungserbringung fällig.
Zusätzliche Kosten werden für Fahrtwege (1,- € je gefahrenen km) erhoben.
Early Bird Pauschale: 20,- Euro pro angefangene halbe Stunde vor 7:30 Uhr (ab Abfahrtszeit)
Probestyling: Der Probetermin findet in meinem Studio ( Am Bahnhof 1 in Bruchhausen-Vilsen statt) und ist mit 2 Stunden veranschlagt und im Brautstyling Paket enthalten. Sollte sich der Probetermin verlängern, wird eine Pauschale von 15,- Euro pro angefangene viertel Stunde als zusätzliche Aufwandsentschädigung fällig.
Fotoshooting/TV- Aufnahmen:
Magnifique – Make Up Artist kann für die angebotenen Dienstleistungen für halbe Tage (4 Stunden) oder ganze Tage (8 Stunden) gebucht bzw. optioniert werden. Es werden daher Dienstleistungs-, Tages- oder Halbtageshonorare vereinbart. Im Falle der Vereinbarung von Tages- oder Halbtageshonorare werden für Arbeitszeiten, die über den gebuchten Zeitraum hinausgehen, die zusätzlich anfallende Arbeitszeit nach Stunden berechnet. Der Stundensatz beträgt umgerechnet 1/8 des vereinbarten Tagessatzes beziehungsweise 1/4 des Halbtagessatzes.
Auftragsstornierungen und Ausfallhonorar
Die Lösung vom Vertrag, gleich ob durch Rücktritt oder Kündigung, ist bei Festbuchungen nur aus wichtigem Grund möglich. Wird ein bereits begonnener Auftrag nicht fertig gestellt, oder annulliert der Auftraggeber einen Auftrag später als 3 Tage vor dem vereinbarten Termin, ohne dass der Makeup Artist dies zu vertreten hat, steht ihm das vereinbarte Honorar sowie die bis dahin angefallenen Neben- und Fremdkosten vollständig zu. Als begonnen gilt ein Auftrag, wenn der Make-up Artist mit der Ausführung seiner vertraglich geschuldeten Leistung begonnen hat.
Wird die Buchung storniert, gelten folgende Regeln:
3 Tage vor Termin: 100%
7 Tage vor Termin: 75%
14 Tage vor Termin: 50%
21 Tage oder länger vor Termin : 25%
Ist im Falle einer Stornierung z.B. eines Brautstyling bereits ein Probetermin geleistet worden, besteht aufgrund der bereits geleisteten Arbeit kein Anspruch auf Rückerstattung der Anzahlung.
Sollte der Makeup Artist seine Tätigkeit aufgrund einer Krankheit oder von ihm nicht zu vertretender Umstände nicht erbringen können, wird der Makeup Artist sich nach besten Kräften bemühen, einen adäquaten Ersatz zu finden. Für eventuell entstehende Zusatzkosten oder einen möglichen Schaden haftet der Makeup Artist in diesem Falle nicht.
Der Makeup Artist ist berechtigt, einen Auftrag fristlos zu kündigen – auch während einer laufenden Produktion – falls die im Auftrag vereinbarte Vorauszahlung nicht rechtzeitig und/oder nicht in voller Höhe eingeht, eine zeitliche Verschiebung der Produktionstermine durch den Auftraggeber erfolgt, der Verdacht besteht, dass die Buchung durch den Auftraggeber nicht ernsthaft aufrecht erhalten wird (z.B. durch keinerlei Rückmeldung/Antwort des Auftraggebers auf Kontaktversuche des Makeup Artists in Form verschiedener Medien über einen Zeitraum von mindestens 7 Tagen) und/oder somit durch die Blockierung des Termins anderweitige, ernstgemeinte Buchungs- und somit auch Honorarverluste absehbar sind. In diesen Fällen sind Ausfallhonorare in Höhe von 100% aller effektiven und belegbaren Kosten sowie die bis zum Zeitpunkt der Auftragsstornierung erbrachten Leistungen, als auch 50% aller im Auftrag vereinbarten Honorare des Makeup Artists zu entrichten.
Fremd- und Nebenkosten:
Bei einer Festbuchung hat der Auftraggeber anfallende Fremd- und Nebenkosten (z.B. Materialkosten, Requisiten, Stylingkosten, ggf. Reise- und Übernachtungskosten sowie Spesen bei Aufträgen außerhalb des Wohnortes von Magnifique – Make Up Artist nach den steuerlichen Vorschriften, Servicegebühren etc.) zu tragen und, je nach Absprache, vorab in voller Höhe oder Anteilig an den Makeup Artist zu zahlen. Ansonsten ist der Makeup Artist nicht verpflichtet, seine Tätigkeit in dem vereinbarten Umfang zu erbringen. Wird der ursprünglich erteilte Auftrag erweitert, ist der Makeup Artist berechtigt, zusätzlich von ihm erbrachte Tätigkeit sowie entstandene Fremd- und Nebenkosten gesondert in Rechnung zu stellen
Anreise:
Ist bei Inlandsreisen eine Anreise am Vortag erforderlich oder dauert eine Reise zum und vom Produktionsort pro Tag mehr als 4 Stunden oder liegt der Produktionsort außerhalb Deutschlands, so werden Reisetage, falls nicht anders abgesprochen, nach zeitlichem Aufwand berechnet. Grundlage ist das Tageshonorar.
Gestalterische Auffassung:
Der Auftraggeber bzw. ein von ihm Bevollmächtigter ist verpflichtet, während des Shootings/Drehs anwesend zu sein und seine Zustimmung zu der gestalterischen Auffassung von Magnifique – Make Up Artist zu geben. Sofern weder der Auftraggeber selbst noch ein Bevollmächtigter bei dem Shooting/ Dreh anwesend ist, kann die künstlerische Gestaltung des Werkes nicht zu einem späteren Zeitpunkt vom Auftraggeber abgelehnt werden. In einem solchen Fall ist jede neue Erstellung eines weiteren Werkes gesondert zu honorieren. Mängelrügen an der Leistung von Magnifique – Make Up Artist muss der Auftraggeber unverzüglich während der laufenden Produktion und unter genauer Bezeichnung der Mängel geltend machen. Tut er dies nicht, so gilt die Leistung als vereinbarungsgemäß erbracht, soweit es erkennbare Mängel betrifft.
Honorar:
Das Honorar von Magnifique – Make Up Artist deckt nur die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses festgelegten Leistungen und vereinbarten Vertragszwecke ab. Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars sowie etwaig entstandener Neben- und Fremdkosten beim Makeup Artist ist jegliche Nutzung der vertraglich erbrachten Leistungen des Makeup Artist unzulässig.
Testshootings:
Für sogenannte Testshootings gelten folgende Besonderheiten:
Sofern Magnifique – Make Up Artist für seine Mitwirkung an einem Testshooting (Nutzung nur zur Eigenwerbung) kein oder nur ein sehr geringes Honorar erhält, die im Rahmen des Testshootings entstandenen Fotografien etc. aber später zu anderen Zwecken, z.B. zu Layoutzwecken oder im Rahmen einer Werbekampagne verwertet werden, steht Magnifique – Make Up Artist ein zusätzliches angemessenes Honorar zu. Die Angemessenheit des Honorars orientiert sich an dem für die Nutzung üblicherweise gezahlten Künstlerhonorar und an dem erzielten Verwertungserlös des Auftraggebers. Leistungen von Magnifique – Make Up Artist im Rahmen eines Testshootings bzw. Testdrehs dürfen ausschließlich zu Testzwecken genutzt werden. Ohne ausdrückliche Zustimmung von Magnifique – Make Up Artist dürfen die bei Testshootings bzw. Testdrehs entstandenen Arbeiten/Ergebnisse weder ganz, noch teilweise Dritten zur Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung und Veröffentlichung, auch durch Dritte) zur Verfügung gestellt werden. Für den Fall einer weitergehenden Nutzung ist die Leistung von Magnifique – Make Up Artist gesondert zu vergüten.
Haftung:
Bei von Magnifique – Make Up Artist Dritten zugefügten Personen- und Körperschäden und bei Schäden, die aus der Verletzung einer für das Vertragsverhältnis wesentlichen Hauptleistungspflicht herrühren, haftet Magnifique – Make Up Artist bei der Durchführung des Auftrags nur für grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln. Dies gilt auch für etwaig von ihm eingeschaltete Erfüllungsgehilfen. Der Auftraggeber hat eine Produktionsversicherung für Personen- und Sachschäden abzuschließen.
Namensnennung:
Magnifique – Make Up Artist hat Anspruch darauf, bei der Verwendung seines Werkes (einschließlich Testshootings und Editorials) als Urheber genannt zu werden. Der Auftraggeber stellt die Umsetzung dieser Regelungen in seinen Verträgen mit Dritten sicher. Bei Verstoß gegen diese Nennungsverpflichtungen ist ein Aufschlag von 100% auf das vereinbarte Honorar von Magnifique – Make Up Artist zu zahlen.
Verwendung von Bildmaterial:
Magnifique – Make Up Artist ist berechtigt, die Fotografien, Filme, analoge und digitale Datenträger bzw. Abzüge und Kopien davon, für deren Herstellung er seine Tätigkeit erbracht hat, zur Eigenwerbung zu nutzen, d. h. insbesondere auch in Form einer Aussendung bzw. im Internet zu veröffentlichen oder als Arbeitsprobe vorzuzeigen. Für diesen Fall steht der Auftraggeber auch dafür ein, dass das abgebildete Fotomodell (bzw. die Fotomodelle) mit der genannten Nutzung durch Magnifique – Make Up Artist einverstanden ist/sind.
Urheber & Rechteübertragung:
Magnifique – Make Up Artist ist ausschließlicher Inhaber sämtlicher Eigentums-, Urheber- und sonstiger Schutzrechte an den von ihm übersandten sowie übergebenen Arbeitsproben in Form von Portfolios, Fotografien, analogen und digitalen Datenträgern sowie Zeichnungen etc. Diese Arbeitsproben des Makeup Artist dürfen ohne vorherige Genehmigung nicht vervielfältigt und Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind an Magnifique – Make Up Artist zurückzugeben. Ein Zurückbehaltungsrecht an den Arbeitsproben steht dem Auftraggeber nicht zu.
Salvatorische Klausel:
Nebenabreden oder von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Wird eine Bestimmung des Vertrages oder dieser Vertragsbedingungen unwirksam, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen und des Vertrages. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige als vereinbart, was dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, auch bei Lieferungen ins Ausland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz von Magnifique – Make Up Artist.
Allgemeines